WAHLEN

Pfarrei Herz Jesu | Werra-Meißner

Bekanntmachung

Einladung zu denWahlen des Verwaltungsrates,
Pfarreirates und Kirchenteams (Witzenhausen) 

Gewählt wird das Kircheteam nur in Witzenhausen.

In allen anderen Kirchorten haben sich die Vorgängergremien für die Berufung des Kirchenteams ausgesprochen. 

Die Kandidatenlisten finden Sie hier...

Die Wahlen finden statt vom

 

Samstag, den 7. März 2026

bis Sonntag, den 22. März 2026

 

Kirche Hebenshausen Außenaufnahme

Wahllokal:

Pfarrheim Hebenshausen

Kirchstr. 6, 37249 Neu-Eichenberg

 

7. März 2026

von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr

Zum Göttlichen Erlöser Witzenhausen Drohnenaufnahme

Wahllokal:

St. Witta

Walburger Str. 40, 37213 Witzenhausen

 

8. März 2026

von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr und von 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr

 

Kirche Großalmerode Drohnenaufnahme

Wahllokal:

Kleiner Saal des Pfarrheims

Kasseler Str. 30, 37247 Großalmerode

 

14. März 2026

von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr

Kirche Großalmerode Drohnenaufnahme

Wahllokal:

Kindergarten

Wahlhauser Str. 2b, Bad-Sooden-Allendorf

 

15. März 2026

von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr

Kirche Waldkappel Drohnenaufnahme

Wahllokal:

Foyer der Kirche

Werenfriedplatz, 37284 Waldkappel

 

21. März 2026

von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr

Kirche Hessisch Lichtenau Außenaufnahme

Wahllokal:

Edith-Stein-Haus

Riedweg 1, 37235 Hessisch Lichtenau

 

22. März 2026

von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr

Es sind alle Gremien neu zu wählen. Auf die durch besonderen Aushang veröffentlichte Kandidierendenliste der entsprechenden Gremien wird hingewiesen.

 

Für den Verwaltungsrat sind alle Mitglieder der Pfarrei wahlberechtigt, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung in der Pfarrei haben.

 

Für die Wahl des Pfarreirates und des Kirchenteams (A) sind alle Mitglieder der Pfarrei wahlberechtigt, die am Wahltag 14 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung in der Pfarrei haben.

Das Kirchenteam Witzenhausen kann nur in Witzenhausen gewählt werden.

Sollten Sie nicht in der Pfarrei wohnhaft sein, kann gem. § 5 Abs. 3 KVVG ein Antrag beim Bischöflichen Generalvikariat (pfarreigremienwahl@bistum-fulda.de) gestellt werden, dass für das aktive und passive Wahlrecht von dem Erfordernis der Hauptwohnung abgesehen wird.

 

Witzenhausen, den 29. Januar 2026

 

DER WAHLAUSSCHUSS

 

Bekanntmachung

Das Wahlverzeichnis für die Wahlen des Verwaltungsrates, Pfarreirates und Kirchenteams

liegt

von Sonntag, dem 1. Februar 2026

bis einschließlich Sonntag, dem 8. Februar 2026

im Pfarrbüro, Walburger Str. 40, Witzenhausen

zur Einsicht der Wahlberechtigten aus.

 

Öffnungszeiten:

Sonntag, 1. Februar, 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr,

Dienstag, 3. Februar, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr,

Donnerstag, 5. Februar, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr

Sonntag, 8. Februar, 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis sind dem Wahlausschuss unter Angabe der Gründe einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarreikann Einspruch einlegen.

 

Witzenhausen, den 29. Januar 2026

 

DER WAHLAUSSCHUSS

 

Vermerk für die Wahlakte
 

Diese Bekanntmachung hat acht Tage hindurch vom Sonntag, dem 1. Februar 2026bis einschließlich Sonntag, den 8. Februar 2026 öffentlich in der Kirche Zum Göttlichen Erlöser, Walburger Str. 40, 37213 Witzenhausenausgehangen. Auf den Aushang ist hingewiesen worden.

 

Witzenhausen, den 29. Januar 2026

 

DER WAHLAUSSCHUSS