WAHLEN
Pfarrei Herz Jesu | Werra-Meißner
Bekanntmachung
Einladung zu denWahlen des Verwaltungsrates,
Pfarreirates und Kirchenteams (Witzenhausen)
Gewählt wird das Kircheteam nur in Witzenhausen.
In allen anderen Kirchorten haben sich die Vorgängergremien für die Berufung des Kirchenteams ausgesprochen.
Die Wahlen finden statt vom
Samstag, den 7. März 2026
bis Sonntag, den 22. März 2026
Wahllokal:
Pfarrheim Hebenshausen
Kirchstr. 6, 37249 Neu-Eichenberg
7. März 2026
von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr
Wahllokal:
St. Witta
Walburger Str. 40, 37213 Witzenhausen
8. März 2026
von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr und von 10.00 Uhr bis 10.45 Uhr
Wahllokal:
Kleiner Saal des Pfarrheims
Kasseler Str. 30, 37247 Großalmerode
14. März 2026
von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr
Wahllokal:
Kindergarten
Wahlhauser Str. 2b, Bad-Sooden-Allendorf
15. März 2026
von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr
Wahllokal:
Foyer der Kirche
Werenfriedplatz, 37284 Waldkappel
21. März 2026
von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 19.45 Uhr
Wahllokal:
Edith-Stein-Haus
Riedweg 1, 37235 Hessisch Lichtenau
22. März 2026
von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr und von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr
Es sind alle Gremien neu zu wählen. Auf die durch besonderen Aushang veröffentlichte Kandidierendenliste der entsprechenden Gremien wird hingewiesen.
Für den Verwaltungsrat sind alle Mitglieder der Pfarrei wahlberechtigt, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung in der Pfarrei haben.
Für die Wahl des Pfarreirates und des Kirchenteams (A) sind alle Mitglieder der Pfarrei wahlberechtigt, die am Wahltag 14 Jahre alt sind und ihre Hauptwohnung in der Pfarrei haben.
Das Kirchenteam Witzenhausen kann nur in Witzenhausen gewählt werden.
Sollten Sie nicht in der Pfarrei wohnhaft sein, kann gem. § 5 Abs. 3 KVVG ein Antrag beim Bischöflichen Generalvikariat (pfarreigremienwahl@bistum-fulda.de) gestellt werden, dass für das aktive und passive Wahlrecht von dem Erfordernis der Hauptwohnung abgesehen wird.
Witzenhausen, den 29. Januar 2026
DER WAHLAUSSCHUSS
Bekanntmachung
Das Wahlverzeichnis für die Wahlen des Verwaltungsrates, Pfarreirates und Kirchenteams
liegt
von Sonntag, dem 1. Februar 2026
bis einschließlich Sonntag, dem 8. Februar 2026
im Pfarrbüro, Walburger Str. 40, Witzenhausen
zur Einsicht der Wahlberechtigten aus.
Öffnungszeiten:
Sonntag, 1. Februar, 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr,
Dienstag, 3. Februar, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr,
Donnerstag, 5. Februar, 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Sonntag, 8. Februar, 11.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Einsprüche gegen das Wahlverzeichnis sind dem Wahlausschuss unter Angabe der Gründe einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarreikann Einspruch einlegen.
Witzenhausen, den 29. Januar 2026
DER WAHLAUSSCHUSS
Vermerk für die Wahlakte
Diese Bekanntmachung hat acht Tage hindurch vom Sonntag, dem 1. Februar 2026bis einschließlich Sonntag, den 8. Februar 2026 öffentlich in der Kirche Zum Göttlichen Erlöser, Walburger Str. 40, 37213 Witzenhausenausgehangen. Auf den Aushang ist hingewiesen worden.
Witzenhausen, den 29. Januar 2026
DER WAHLAUSSCHUSS